Ein verspäteter Flug verursacht viele Probleme für Fluggäste, die es eilig haben, zu ihrem nächsten Termin zu gelangen, oder für diejenigen, die in den Urlaub fahren oder einfach ihre im Ausland lebende Familie besuchen. Nicht jeder weiß jedoch, dass er Anspruch auf, unter anderem, eine Entschädigung für einen verspäteten Flug haben könnte – sogar bis zu 600 €.
Kennen Sie Ihre Rechte?
Unter welchen Umständen haben Sie Anspruch auf Entschädigung für einen verspäteten Flug?
Sie können eine Entschädigung für einen verspäteten Flug erhalten, wenn die Verspätung mindestens 3 Stunden beträgt. Sie wird ab der geplanten Ankunftszeit am Zielort und der tatsächlichen Ankunftszeit (Zeitpunkt, zu dem die Flugzeugtür nach der Ankunft am Zielort geöffnet wird) gerechnet. Die Abflugzeit ist nur relevant, wenn der Kunde sich entscheidet, nicht zu fliegen. Wenn die Verspätung über 5 Stunden beträgt, kann man beschließen, nicht zu fliegen, ohne den Anspruch auf Entschädigung zu verlieren. Die Fluggesellschaften sind jedoch nicht immer für die Ursache der Verspätung verantwortlich. Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die Haftung des Luftunternehmens bei außergewöhnlichen Umständen ausgeschlossen.
Wodurch wird die die Höhe der Entschädigung bestimmt?
Der Höchstbetrag der Entschädigung für einen verspäteten Flug beträgt 600 €.
Bitte beachten Sie jedoch, dass, wenn Ihr verspäteter oder annullierter Flug für eine Entschädigung in Frage kommt, deren Höhe abhängig ist von:
- der Entfernung:
250 € | für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km, |
400 € | für alle Flüge über eine Entfernung von über 1.500 km innerhalb der Europäischen Union und für alle anderen Flüge über eine Entfernung von 1.500 km bis 3.500 km, |
600 € | für alle anderen Flüge über eine Entfernung von über 3.500 km. |
Bitte achten Sie auch darauf, welche Fluggesellschaft den Flug ausgeführt hat und in welchem Gebiet:
- Flugstrecke außerhalb der EU: Fluggesellschaft mit Sitz in der EU und Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU – kein Anspruch auf Entschädigung
- Flugstrecke mit Abflug in einem Land außerhalb des EU-Gebiets und Ankunft in einem Land innerhalb des EU-Gebiets: Fluggesellschaft mit Sitz in der EU – Anspruch auf Entschädigung, und Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU – kein Anspruch auf Entschädigung
- Flugstrecke mit Abflug in einem Land innerhalb des EU-Gebiets und Ankunft in einem Land außerhalb des EU-Gebiets: Fluggesellschaft mit Sitz in der EU und Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU – Anspruch auf Entschädigung
- Flugstrecke innerhalb des Gebiets der EU: Fluggesellschaft mit Sitz in der EU und Fluggesellschaft ohne Sitz in der EU – Anspruch auf Entschädigung
Die gleichen Vorschriften gelten auch für Norwegen, die Schweiz und Island sowie für Flüge, die aus Gebieten starten, die zum Verwaltungsgebiet eines EU-Landes gehören, d.h.: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln oder Flüge zu diesen Orten, die von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt werden. Folgende Gebiete sind keine EU-Mitgliedstaaten: Färöer Inseln, Isle of Man und Kanalinseln.
- Verspätungsdauer: Der Fluggast hat nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die Dauer der Verspätung für alle oben genannten Fälle mindestens 3 Stunden betrug.
Wie erhält man eine Entschädigung für einen verspäteten Flug?
Der Anspruch auf Entschädigung für einen verspäteten Flug ist bei der Fluggesellschaft (entsprechend der Praxis der Fluggesellschaft – schriftlich, per E-Mail oder über das Formular auf der Website der Fluggesellschaft) oder durch ein Unternehmen, das auf die Erlangung einer solchen Entschädigung spezialisiert ist, einzureichen.
In welcher Form sollten Sie eine Beschwerde einreichen?
Sie kann auf verschiedene Weise eingereicht werden:
- per Einschreiben mit Rückschein an die Fluggesellschaft,
- elektronisch an die E-Mail-Adresse der Fluggesellschaft,
- über ein Formular, das Sie auf der Website der Fluggesellschaft finden,
- oder mit unserer Hilfe – ohne Risiko für den Fall, dass die Beschwerde erfolglos ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einreichung einer Beschwerde nicht immer eine Garantie für die Auszahlung der Entschädigung darstellt. Um eine Haftung zu vermeiden, können die Fluggesellschaften die Auszahlung der Entschädigung zurückhalten, indem sie fälschlicherweise angeben, dass die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Die Fluggesellschaften können auch eine zu geringe Entschädigung anbieten, obwohl jeder das Recht auf eine vollständige Entschädigung in der Höhe hat, auf die er entsprechend der Flugentfernung Anspruch hat.
Was sollten Sie tun, wenn die Fluggesellschaft Ihre Beschwerde nicht akzeptiert?
Wenn die Fluggesellschaft die Beschwerde ablehnt oder nur teilweise akzeptiert, sollte man als nächsten Schritt eine Beschwerde bei einer für den Abflugort Ihres Fluges zuständigen nationalen Luftfahrtbehörde einreichen. Die Verfahren bei dieser Behörde können bis zu 6 Monate dauern.
Schließlich können Sie auch gerichtlich vorgehen. In diesem Fall kann die durchschnittliche Wartezeit auf eine Entscheidung bezüglich der Flugverspätung sogar bis zu 1 Jahr betragen. Es fallen zusätzliche Kosten an und das Verfahren nimmt viel Zeit in Anspruch.
Wenn Sie Ihre Beschwerden bei uns einreichen, müssen Sie sich um nichts kümmern. Im Namen unserer Kunden erledigen wir alle Formalitäten und streben stets eine erfolgreiche Durchsetzung der vollen Entschädigung an.
Verfahren und Form der Entschädigungszahlung
Um eine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu erhalten, muss man nicht nur die Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen, sondern sich gegebenenfalls auch an die Nationale Luftfahrtbehörde wenden und dann vor Gericht gehen (Sie können auch direkt vor Gericht gehen, ohne die Luftfahrtbehörde zu kontaktieren), was zeitaufwändiger und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Das bedeutet, dass es kein festes Verfahren für den Erhalt einer Entschädigung gibt. Es gibt mehrere Möglichkeiten und jede einzelne hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Fluggesellschaft sollte die Entschädigung als Barzahlung leisten. Die Fluggesellschaft kann auch eine andere Form der Entschädigung anbieten, wie z. B. einen Reisegutschein; um diese Art der Entschädigung zu erhalten, müssen Sie jedoch eine schriftliche Einwilligung erteilen, die Sie vom Antrag auf Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausschließt.
Die Entschädigung kann auch um 50% reduziert werden. Dies geschieht, wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug anbietet und deren Ankunftszeit die Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht weiter überschreitet als um:
2 Stunden | für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1.500 km, |
3 Stunden | für Flüge mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km, |
4 Stunden | für Flüge mit längeren Entfernungen. |
Wenn Sie die Entschädigung nicht allein beantragen wollen, denken Sie daran, dass unsere Experten genau wissen, wie sie mit jeder Fluggesellschaft umgehen müssen und welche Maßnahmen in jedem Fall zu ergreifen sind.
Wann sollten Sie die Beschwerde einreichen?
Die Beschwerde sollte bestenfalls so schnell wie möglich eingereicht werden, da die Verjährungsfristen für Entschädigungsansprüche für einen verspäteten Flug je nach Land, in dem die Fluggesellschaft registriert ist, unterschiedlich sind und sich auf weniger als ein Jahr belaufen können, z. B. bei in Polen registrierten Fluggesellschaften wie PLL LOT.
Unterlagen, die für die Einreichung der Beschwerde erforderlich sind
Um der Fluggesellschaft nachweisen zu können, dass Sie den verspäteten oder annullierten Flug gebucht hatten, sollten Sie bei der Einreichung Ihrer Beschwerde mindestens eines der folgenden Reisedokumente aufbewahren, das Informationen wie die Angaben zum Fluggast, die Flugnummer, das Flugdatum und die Uhrzeit des geplanten Abflugs enthalten muss. Dazu zählen:
- Buchungsbestätigung,
- Flugticket,
- Bordkarte.
Wie lange müssen Sie auf die Entschädigung warten?
Der Zeitpunkt des Erhalts der Entschädigung hängt davon ab, wie schnell die Fluggesellschaft die Beschwerde bearbeitet; sie kann daher nicht genau bestimmt werden. In der Regel dauert es etwa 30 Tage. Nach unserer Erfahrung ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreich bearbeiteten Beschwerde und der Auszahlung der Entschädigung nach Einreichung der Beschwerde bei der Fluggesellschaft jedoch nicht hoch und in der Regel ist ein gerichtliches Vorgehen erforderlich.
Welche anderen Rechte hat ein Fluggast eines verspäteten Fluges?
Wenn sich Ihr Flug verspätet, haben Sie Anspruch auf:
- Verpflegung und Erfrischungen – wenn die Verspätung mindestens 2 Stunden dauert. Wenn die Fluggesellschaft nicht für ausreichende Verpflegung und Erfrischungen gesorgt hat, können Sie diese auf eigene Kosten kaufen und die Rückerstattung beantragen.
Erforderlich Dokumente für den Fall, dass die Fluggesellschaft keine Mahlzeiten zur Verfügung gestellt hat und Sie diese selbst gekauft haben: Zahlungsnachweis für Mahlzeiten und Erfrischungen, mit Daten, die dem Zeitraum der Flugverspätung entsprechen.
- Erstattung des Ticketpreises bei einer Verspätung von mindestens 5 Stundenoder, im Falle eines Anschlussfluges, eine Teilrückerstattung für den bereits zurückgelegten Reiseabschnitt sowie für den aufgrund der Verspätung noch nicht zurückgelegten Reiseabschnitt, sofern die Weiterreise zwecklos geworden ist. Im Falle von Anschlussflügen haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort,
- Unterbringung – wenn der verspätete Flug auf den nächsten Tag oder noch später verschoben wurde. Wenn keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, haben Sie das Recht, diese innerhalb einer angemessenen Preisspanne selbst zu bezahlen.
Erforderliche Unterlagen für den Fall, dass die Fluggesellschaft keine Unterkunft bereitgestellt hat und Sie selbst dafür bezahlt haben: Zahlungsbeleg für das Hotel mit den Daten, die dem Zeitraum zwischen der ursprünglich geplanten Abflugzeit und der tatsächlichen Abflugzeit entsprechen,
- Transport vom Flughafen zur Unterkunft und von der Unterkunft zum Flughafen. Wenn der Transport nicht bereitgestellt wird, haben Sie das Recht, ihn selbst zu bezahlen (z. B. Taxi, Bus, Bahn).
Erforderliche Unterlagen für den Fall, dass die Fluggesellschaft keinen Transport bereitgestellt hat und Sie selbst dafür bezahlt haben: Beleg für die Nutzung von Dienstleistungen wie Taxi, Bahn, etc.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf:
- zwei kostenlose Telefonate,
- zwei Fernschreibenachrichten,
- zwei Fax- oder E-Mail-Nachrichten.
Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keine angemessene Betreuungsleistung erbracht hat, können Sie eine Rückerstattung beantragen, sofern die Kosten angemessen sind.
Rückerstattung angemessener Kosten
Der Begriff „angemessene Kosten“ besagt, dass jeder Fluggast Anspruch auf Erstattung der Kosten hat, die er aufgrund der Verspätung zu tragen hatte und die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgeführt sind, d.h. das Recht auf Erstattung aller dem Fluggast für die Unterkunft, den Transport von und zum Flughafen, die Verpflegung und die Erfrischung entstandenen Kosten, sowie, bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden, die Erstattung des Ticketpreises.
Gibt es Ausnahmen, aufgrund derer die Fluggesellschaft die Auszahlung der Entschädigung zurückhalten kann?
Ja, gibt es – die außergewöhnlichen Umstände, die in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beschriebenen sind, stellen solche Ausnahmen dar.
Außergewöhnliche Umstände – was bedeutet das genau?
Auf der Website der Europäischen Kommission finden Sie eine exemplarische Liste außergewöhnlicher Umstände, die die Haftung der Fluggesellschaft für die Leistung von Entschädigungen ausschließen, dazu zählen z. B.:
- Schlechte Wetterbedingungen,
- politische Instabilität in dem Land, in dem der Flug stattfindet,
- Sicherheitsrisiken,
- Streik der Fluglotsen.
Die Liste wurde gemeinsam von den Exekutivorganen der Mitgliedstaaten erstellt, die für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zuständig sind.
Verspätung von Anschlussflügen – haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Für den Fall, dass der Fluggast den Flug verpasst, d.h. sich aus Verschulden der Fluggesellschaft für den Anschlussflug verspätet und der Flug in der gleichen Buchung wie der Erstflug gebucht wurde, gelten die gleichen Rechte wie vorstehend genannt. Die Fluggesellschaft sollte einen alternativen Flug und angemessene Betreuungsleistungen anbieten. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Welche anderen Rechte hat ein Fluggast eines verspäteten Fluges?“.
Wie wird die Höhe der Entschädigung für einen verspäteten Flug mit Zwischenlandung (Anschlussflug) berechnet?
Im Falle eines Anschlussflugs sollten Sie für die Flugentfernung alle entsprechenden Flüge von dem Ort, an dem die Reise beginnt, bis zu Ihrem Ziel, d.h. dem Ankunftsort des letzten Fluges, berücksichtigen. Die Entfernung der einzelnen Flüge ist unerheblich, genauso wie die Tatsache, welcher dieser Flüge verspätet war. Entscheidend ist die Gesamtverspätung, gezählt von der geplanten Ankunftszeit bis zur tatsächlichen Ankunftszeit. Wenn die Verspätung mindestens 3 Stunden beträgt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.
Herabstufung und Entschädigung
Herabstufung bedeutet, dass ein Fluggast gezwungen war, in einer niedrigeren Klasse als derjenigen zu reisen, für die er sein Ticket gekauft hat. In einem solchen Fall sollte die Fluggesellschaft Ihnen Folgendes erstatten:
- 30% des Ticketpreisesfür Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km,
- 50 % des Ticketpreisesfür alle Flüge innerhalb der Europäischen Union über eine Entfernung von über 1.500 km und für Flüge außerhalb der Europäischen Union über eine Entfernung von 1.500 km bis 3.500 km,
- 75 % des Ticketpreisesfür alle anderen Flüge, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements.
Der Ticketpreis, der bei der Berechnung des Erstattungsbetrags berücksichtigt werden sollte, ist:
- der Ticketpreis selbst (ohne Steuern und andere auf dem Ticket angegebene Gebühren, es sei denn, diese ergeben sich aus der Klasse, für die das Ticket gekauft wurde),
- für Anschlussflüge, nur der Ticketpreis für den Reiseabschnitt, in dem Sie in eine niedrigere Klasse heruntergestuft wurden.
Wichtig!
Wenn Sie in eine höheren Klasse als der auf dem Ticket eingestuft wurden, hat die Fluggesellschaft kein Recht, von Ihnen eine zusätzliche Zahlung zu verlangen!
Entschädigung bei einem technischen Defekt des Flugzeugs
Wenn sich Ihr Flug aufgrund eines technischen Defekts am Flugzeug verspätet, haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine Entschädigung zu beantragen. Technische Defekte fallen nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“, es sei denn, der Defekt ist die Folge von Ereignissen, die nicht von der Fluggesellschaft zu vertreten sind, wie z. B. ein Vogelschlag oder Defekte, die auf Handlungen eines anderen Fluggasts zurückzuführen sind.
Entschädigung bei Verspätung eines Charterflugs
Die Buchung einer Reise, einschließlich Flüge, die über eine Reiseagentur gebucht wurden, schließt nicht aus, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sich Ihr Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft verspätet hat, mit Ausnahme von Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Sie sollten zudem beachten, dass es die Pflicht der Fluggesellschaft und nicht der Reiseagentur ist, Sie über die Ursache der Verspätung zu informieren. Auch wenn der Rest Ihrer Reise sehr gut vorankommt oder verlaufen ist, verzichten Sie nicht auf die Einreichung der Beschwerde bei der Fluggesellschaft.
Können Sie selbst eine Entschädigung beantragen?
Natürlich können Sie die Entschädigung für annullierte oder verspätete Flüge auch selbst beantragen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Fluggesellschaft Ihnen eine gütliche Einigung für die während der Reise aufgetretenen Probleme anbieten kann. Wenn Sie einer solchen Einigung (in schriftlicher Form) zustimmen, können Sie keine Entschädigung mehr beantragen.
Um sicher zu gehen, dass Sie Ihr Recht auf Entschädigung nicht verlieren, nehmen Sie von der Fluggesellschaft keine Angebote an wie:
- Fluggutscheine,
- Bonuspunkte.
Stimmen Sie auch keiner Reduzierung des Entschädigungsbetrags zu!
Wichtig!
Angemessene Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft während der Reiseunterbrechung schließen Ihren Anspruch auf Entschädigung nicht aus.
Entschädigung für einen verspäteten Flug – Rechtsgrundlage
Sie wird durch die Verordnung ergänzt, deren Bestimmungen auf der Grundlage des oben genannten Urteils für Flugverspätungen gelten:
Andere Flüge – was können Sie tun?
Bewahren Sie zunächst Ihre Reisedokumente auf und versuchen Sie, sich über die Ursache der Flugverspätung zu informieren. Sie haben auch das Recht, die Bereitstellung von Mahlzeiten, Erfrischungen sowie Unterkunft zu verlangen, wenn Ihr nächster Flug für den nächsten Tag oder später geplant ist, sowie den Transport vom und zum Flughafen, falls Sie eine Unterkunft erhalten. Wenn Sie alle Kosten selbst übernommen haben, bewahren Sie die Belege oder Rechnungen auf, damit die Fluggesellschaft Ihnen diese erstatten kann.
Wir empfehlen nicht, sich auf Angebote über einen Teilbetrag der Entschädigung einzulassen, da wir glauben, dass jeder die volle Höhe der Entschädigung für eine Flugverspätung oder -annullierung erhalten sollte.