''
''

Fluggastrechte

Die Fluggastrechte, die beispielsweise in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt werden, sind eine Reihe von Leistungen, auf die der Fluggast entsprechend der Umstände Anspruch hat: d.h. Anspruch auf Betreuungsleistungen, Entschädigung für annullierte oder verspätete Flüge oder für Nichtbeförderung, Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten des Flugtickets und auf einen kostenlosen Rückflug, Recht auf anderweitige Beförderung, auf teilweise Erstattung der Kosten des Flugtickets bei Herabstufungen, Recht auf Information über die Fluggastrechte selbst und auf Einreichung einer Beschwerde über die Fluggesellschaft, wenn diese Rechte verletzt werden.

Was bedeutet das „Recht auf Betreuungsleistungen“?

Das Recht auf Betreuungsleistungen zeichnet sich durch ein entscheidendes Merkmal aus, nämlich dass der Passagier während der Unterbrechung der Reise von der Fluggesellschaft betreut werden muss. Eine Unterbrechung kann eine Annullierung der Reise, eine erhebliche Verspätung eines Fluges oder die Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchungen sein.

Bei der Betreuung muss die Fluggesellschaft den Fluggästen Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten, zwei Telefonate, Fernschreiber- oder Faxnachrichten oder E-Mails ermöglichen, sowie Hotelunterkünfte mit Transport zwischen Flughafen und Unterkunftsort bereitstellen, wenn die Wartezeit bis zur Abreise eine oder mehrere Nächte beträgt.

Der Fluggast hat im Falle eines verspäteten Fluges Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn die Verspätung:

  • über 2 Stunden für Flüge bis zu 1.500 km beträgt,
  • über 3 Stunden für innergemeinschaftliche Flüge mit einer Entfernung von über 1.500 km Länge beträgt,
  • über 3 Stunden für alle anderen Flüge mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km beträgt,
  • oder über 4 Stunden für alle anderen Flüge (nicht innergemeinschaftlich) mit einer Entfernung von über 3.500 km beträgt.

Anspruch auf Entschädigung

Prüfen Sie Ihre Entschädigung. Sie können vielleicht sogar 600 € bekommen!

Flug geltend machen

Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten

Innerhalb von sieben Tagen haben Sie Anspruch auf Erstattung der vollständigen Kosten des Flugtickets, d.h. des Preises, zu dem es gekauft wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, wenn:

  • Ihnen die Beförderung verweigert wurde, d.h. Sie gegen Ihren Willen ausgewählt wurden, auf Ihre Reise zu verzichten, oder Sie sich freiwillig gemeldet haben, Ihre Buchung abzugeben,
  • Ihr Flug annulliert wurde,
  • oder er sich um mindestens 5 Stunden verspätet hat.

Anstelle der Rückerstattung können Sie in jedem dieser Fälle die Option wählen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Rückflug zum ersten Abflugort in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines annullierten Fluges, einer Nichtbeförderung oder einer abgegebenen Buchung haben Sie eine zusätzliche Wahlmöglichkeit: Sie haben Anspruch auf anderweitige Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Anspruch auf anderweitige Beförderung

Eine anderweitige Beförderung erfolgt im Falle eines annullierten Fluges, wenn eine Fluggesellschaft einen Alternativflug zu Ihrem Zielort so schnell wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt anbietet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen, sofern der Termin für Sie annehmbar ist.

Die Entschädigung, die Sie in solchen Fällen geltend machen können, kann sich um 50 % reduzieren. Dies geschieht, wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug anbietet und dessen Ankunftszeit die Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges nicht länger überschreitet als um:

  • 2 Stunden– für Flüge mit einer Strecke von bis zu 1.500 km,
  • 3 Stunden– für Flüge mit einer Strecke von 1.500 bis 3.500 km,
  • 4 Stunden– für Flüge mit längeren Strecken.

Anspruch auf teilweise Erstattung der Flugscheinkosten bei Herabstufung

Falls Sie in eine niedrigere Klasse eingestuft wurden, muss die Fluggesellschaft je nach Entfernung zwischen 30 % und 75 % der Ticketkosten erstatten, d.h.:

  • 30 % des Ticketpreises für Flüge bis zu einer Strecke von 1.500 km,
  • 50 % für innergemeinschaftliche Flüge mit einer Strecke von mehr als 1500 km,
  • 50 % für alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
  • und 75 % für alle anderen Flüge, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements.

Anspruch auf Informationen über die Fluggastrechte

Das Luftfahrtunternehmen ist, unabhängig davon, wie die Buchung vorgenommen wurde, verpflichtet, einem Fluggast eine schriftliche Mitteilung bereitzustellen, in der seine Rechte für den Fall aufgeführt sind, dass sich sein Flug verspätet, annulliert wird oder die Beförderung verweigert wird.

Recht auf die Einreichung einer Beschwerde über die Fluggesellschaft

Jeder Fluggast hat das Recht, sich mit einer Beschwerde über den Flug direkt an die ausführende Fluggesellschaft zu wenden. Die Beschwerde kann auf verschiedene Weise bei der Fluggesellschaft eingereicht werden:

  • per Einschreiben mit Rückschein an die Fluggesellschaft,
  • elektronisch an die E-Mail-Adresse der Fluggesellschaft, wenn die Geschäftsordnung der Fluggesellschaft eine solche Möglichkeit vorsieht,
  • über ein Formular, das Sie auf der Website der Fluggesellschaft finden,
  • oder mit unserer Hilfe – ohne Risiko für den Fall, dass die Beschwerde erfolglos ist.

Für die Einreichung einer Beschwerde sind unter anderem die folgenden Dokumente erforderlich, die Ihnen helfen, der Fluggesellschaft zu beweisen, dass Sie bereit waren, den Flug anzutreten:

  • Buchungsbestätigung,
  • Flugticket,
  • Bordkarte (nicht verpflichtend, wenn Ihr Flug annulliert wurde).

Ein solches Dokument sollte vor allem folgende Informationen enthalten: Angaben zum Fluggast, die Flugnummer sowie das geplante Datum und die Uhrzeit des Abflugs . Es ist auch sinnvoll, eine Text- oder E-Mail-Nachricht der Fluggesellschaft, die über die Störung informiert, aufzubewahren, wenn Sie eine solche erhalten haben.

Neben der Beschwerde können Sie sich auch an eine zuständige nationale Luftfahrtbehörde und/oder an ein Gericht wenden. Es gibt kein festes Verfahren für den Erhalt einer Entschädigung.

Grundlagen für die Fluggastrechte

Zu diesen Grundlagen gehören unter anderem:

  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA) DE – 38144 Braunschweig

Prüfen Sie den Betrag Ihrer Entschädigung!

Flug jetzt geltend machen

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage findet sich z.B. in:

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 13. Oktober 2011, Vorabentscheidungsersuchen – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Artikel 2(l) – Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Falle einer Annullierung eines Fluges – Begriffsdefinition von „Annullierung“ – Artikel 12 – Begriffsdefinition der weiteren Ausgleichsleistungen – Ausgleichsleistungen nach nationalem Recht

Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 17. April 2018, Vorabentscheidungsersuchen – Verkehr – Gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Artikel 5 (3) – Artikel 7 (1) – Anspruch auf Ausgleichsleistungen – Ausnahme – „Außergewöhnliche Umstände“ – „spontaner Streik“

Urteil des Gerichtshofes (Neunte Kammer) vom 4. September 2014, Vorabentscheidungsersuchen – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Artikel 2, 5 und 7 – Anspruch auf Ausgleichsleistungen bei großer Verspätung eines Fluges – Dauer der Verspätung – Begriff der „Ankunftszeit“.

und verschiedenen anderen Urteilen des EuGH und nationaler Gerichte.